Mit dem Steuerbonus auf Handwerkerleistungen können Sie bis zu 1.200 Euro pro Jahr an Steuern sparen. Der Steuerbonus wird bei Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen im Privathaushalt des Mieters oder des Eigentümers (selbstgenutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung) gewährt.
Den Steuerbonus gibt es z.B. für folgende Dienstleistungen:
Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen, Wärmedämmung, Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen.
Der Steuerbonus beträgt 20% von max. 6000 Euro und wird nur auf die Arbeitskosten gewährt.
Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:
- Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
- Arbeitskosten sind in separatem Betrag auf der Rechnung ausgewiesen
- Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerksbetriebs überwiesen
Im Rahmen der jährlichen Steuererklärung wird die Rechnung eingereicht und der Steuerbonus wird dann mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet.